Seit 17.02.2022 gilt auch auf unserer Anlage wieder die 3G-Regelung. Somit ist die Hallennutzung für alle Personen zulässig, die geimpft (ab 15. Tag nach der Zweitimpfung), getestet oder genesen sind.

Folgende Tests werden akzeptiert:

  • ein PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • ein PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • ein Selbsttest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. Der Test muss selbst organisiert werden.

Getesteten Personen gleichgestellt sind:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag.
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
  • Noch nicht eingeschulte Kinder.

 

Es werden stichprobenartige Kontrollen der entsprechenden Nachweise durchgeführt. Sollte dabei entsprechende Verstöße festgestellt werden, behalten wir uns weitere Schritte vor.

 

Weitere Informationen können der Website des BTV entnommen werden.